Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Weihrauch & Weihrauch Sport GmbH & CO. KG (nachfolgend Weihrauch)

Allgemeines, Geltungsbereich
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Bedingungen. Bei Auftragserteilung erkennen Sie diese automatisch an. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

Vertragsschluss
Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Wir sind berechtigt, diesen Auftrag nach seinem Zugang anzunehmen. Verträge können per E-Mail, Fax oder auch per Brief geschlossen werden.

Vertragsschluss über Lohnarbeiten
Ein Vertrag über Lohnarbeiten kommt durch Übergabe / Eingang der zu bearbeitenden Ware mit Lieferschein und unserer Annahme zustande. Lieferfristen richten sich nach der aktuellen Auftragslage.

Angebot und Lieferzeit
Alle Angebote von Weihrauch sind freibleibend und unverbindlich. Auf Wunsch des Bestellers im Angebot angegebene Lieferzeiten sind nur als annähernd zu betrachten und schließen Inverzugsetzung, Schadensersatzansprüche und Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag aus.

Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Zeichnungen, technische Informationen aller Art, Muster etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und können jederzeit von uns zurückgefordert werden.

Preise und Zahlung
Die Preise verstehen sich freibleibend ab Werk ausschließlich Verpackung. Diese Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten. Diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Als Verkaufspreise gelten diejenigen, die am Tage der Lieferung (nicht der Bestellung) maßgebend sind. Wir behalten uns ausdrücklich vor, unsere Preise nach Maßgabe der zur Zeit der Lieferung geltenden Rohmaterialpreise, der Arbeitslöhne usw. zu erhöhen.

Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf eines unserer Konten, die auf dem Rechnungsformular abgedruckt sind, zu erfolgen.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen sofort rein netto zahlbar. Ein vereinbarter Kassaskonto ist ausnahmslos nur unter der Voraussetzung statthaft, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus vorangegangenen Lieferungen restlos erfüllt sind. Ab einem Zahlungsverzug von 10 Tagen behalten wir uns ab dem 11 Tag vor, 5 % Zinsen über dem aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Verpackung, Versand, Transportversicherung
Die Kosten für Verpackungsmaterial werden so günstig wie möglich berechnet.
Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Zu einer Versicherung der Waren sind wir nur verpflichtet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Kosten hierfür trägt der Besteller.

Erfüllungsort
und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz Mellrichstadt.

Gefahrübergang bei Versendung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, geht mit der Absendung der Ware an den Besteller, Incoterms EXW (ex works / ab Lager), die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über.

Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentums- und Zurückforderungsrecht an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Ware zurückzufordern, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.

Beanstandungen
können nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware entgegen genommen werden. Für nachweislich mit Material- oder Fabrikationsfehler behaftete Ware leisten wir kostenlos Ersatz oder Gutschrift in maximaler Höhe unseres Rechnungsbetrages. Weitere Schadensersatzansprüche, auch Folgekosten, insbesondere Preisnachlässe, Vergütungen von Löhnen oder sonstigen Ausfällen, sind ausgeschlossen. Rücksendungen können nur nach vorheriger Absprache erfolgen.

Schadenersatzansprüche bei Lohnarbeiten können maximal bis zum Preis der ausgeführten Lohnarbeit beansprucht werden.

Es wird insbesondere keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
Ungeeignete und unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Handhabung durch den Besteller oder Dritte, natürliche oder in der Sache liegende Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind. Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn von Seiten des Bestellers oder Dritter ohne unsere Zustimmung, Instandsetzungsmaßnahmen oder Änderungen vorgenommen wurden, die mit dem geltend gemachten Mangel in Zusammenhang stehen.
Sollte eine Bestimmung unserer Verkaufs- und Lieferbedingung nichtig sein, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer unwirksamen Regelung gilt das gesetzlich Zulässige.

Haftung
für den Umgang mit den ausgelieferten Produkten übernimmt grundsätzlich der Empfänger der Ware. Er verpflichtet sich, sich mit der Handhabung rechtzeitig vertraut zu machen und dies auch an nachfolgende Empfänger weiterzugeben.

Datenschutz
Wir verarbeiten Ihre Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes in seiner aktuellen Fassung vom 25.05.2018. Wir verarbeiten Ihre Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit.b EU-DSGVO zum Zwecke der Auftragsabwicklung.

Höhere Gewalt, Betriebsstörungen
Werden durch unvorhergesehene Ereignisse, Arbeitsmangel, Rohmaterialmangel usw. Betriebsstörungen, die zu vermeiden nicht in unserer Macht liegen, Verzögerungen in der Auslieferung der uns übertragenen Arbeiten verursacht, sind wir berechtigt, eventuell zugesagte Lieferfristen entsprechend zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten, bei Ablehnung irgendwelcher Schadenersatzansprüche, die gegebenenfalls durch die verspätete Ablieferung entstehen könnten.

Internationaler Geschäftsverkehr
Im internationalen Geschäftsverkehr mit unserem Unternehmen gilt ausschließlich das deutsche Recht.

Holt ein Besteller, der außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist oder dessen Beauftragter Ware ab oder befördert oder versendet er sie in das Außengebiet, so hat der Besteller uns den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis vorzulegen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, hat der Besteller die für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik geltende Umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag zu zahlen.

Bei Lieferungen von der Bundesrepublik Deutschland in andere EU-Mitgliedstaaten hat uns der Besteller vor der Lieferung seine Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. mitzuteilen, unter der er die Erwerbsbesteuerung innerhalb der EU durchführt. Anderenfalls hat er für unsere Lieferungen zusätzlich zum vereinbarten Netto-Kaufpreis die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zu zahlen.